Foto: D. Möller / DRK e.V.

Patienten- und Behindertenfahrdienst

Ansprechpartner

Herr
Ronny Ließ

Tel: 03435 90 20 18

r.liess(at)drk-to(dot)de

Reithausstraße 2
04758 Oschatz

Erfahrung - seit über 20 Jahren! 

  • Patientenbeförderung im Rollstuhl, Tragestuhl oder Liegend
  • Individuelle Beförderung im Rollstuhl, Tragestuhl oder Liegend
  • Ausflugsfahrten
  • Schülerfahrten
  • Seniorenfahrten

Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch Fahrten im privaten Bereich an.

Um eine reibungslose Beförderung zu gewährleisten, sind unsere Mitarbeiter selbstverständlich im Besitz des Führerscheins zur Personenbeförderung und souverän im Umgang mit hilfebedürftigen Menschen.

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 03435 - 90 20 18

Hinterlassen Sie uns außerhalb der Geschäftszeiten gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine Email an fahrdienst@drk-to.de

In Notfällen erreichen Sie uns unter: 0163 - 6301377

Wir fahren...

  • Menschen mit Behinderung täglich zur Arbeit in Werkstätten und Fördereinrichtungen
  • Kinder mit den jeweiligen Kindersitzen in Kindertageseinrichtungen
  • Ihre Angehörigen in die Tagespflegeeinrichtung
  • zu Sportverantaltungen, in Schwimmhallen, ins Kino
  • zu Ärzten bzw. in Krankenhäuser für ambulante oder stationäre Behandlungen
  • Menschen mit und ohne Behinderung zu allen Anlässen
  • Verwandte und Gäste zu Hochzeiten, Geburtstagen und Feierlichkeiten
  • zu Ausflügen und Gruppenausflügen
  • zum Flughafen, Bahnhof, Treffpunkte oder auch zur Kureinrichtung
  • zu Einkaufsfahrten, inbesondere mit Senioren und hilfebedürftigen Menschen

Wir tragen...

... Menschen mit Behinderung und körperlichen Einschränkungen im Tragestuhl über Barrieren, um ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Unsere Mitarbeiter...

  • besitzen die Zulassung im Bereich der Personenbeförderung und verfügen über die entsprechenden Kenntnisse der Erster Hilfe
  • haben mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung und hilfebedürftigen Menschen
  • besitzen umfangreiche Ortskenntnisse im Altkreis Torgau-Oschatz
  • befördern Sie fachgerecht in unseren entsprechend ausgerüsteten hochmodernen Fahrzeugen - egal ob mit oder ohne Rollstuhl, Tragestuhl, Rollator oder auch Liegend

Unser Fuhrpark...

  • Kleinbusse zur Beförderung von Einzelpersonen oder Gruppen
  • Kleinbusse mit Auffahrrampen sowie Rückhaltesystemen für den Transport im Trage- oder Rollstuhl
  • Kleinbusse mit Auffahrrampen zur Beförderung von bis zu sechs im Rollstuhl sitzenden Personen und zwei gehfähigen Personen
  • Krankenwagen zur Liegendbeförderung von Patienten

Kosten

Bitte nehmen Sie Kontakt mit unseren Disponenten auf. Wir informieren Sie gern über Kosten für Ihre individuellen Anliegen und über Möglichkeiten der Kostenübernahme, z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung. In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten übernommen.

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Erfolgt keine Kostenübernahme, gelten folgende Selbstzahlerpreise:
Gültig für einfache Fahrten (Hin- und Rückfahrten gelten jeweils als Einzelfahrt)

  • Preis pro Besetztkilometer: 2,30 €
  • Pauschale für Rollstuhlbeförderung: 20,00 €
  • Pauschale für Tragestuhl- oder Liegendbeförderung: 35,00 €

Zusätzliche Pauschalen bei besonderen Einsatzbedingungen:

  • Grundpauschale bei Kurzstrecken (bis 20 km): 5,00 €
  • Wartezeit (je 15 Minuten): 9,00 €
  • Anfahrtspauschale bei Fehlfahrt: 15,00 € (z.B. Transport nicht abgemeldet oder Patient verweigert Transport)
  • Außerortspauschale: 15,00 € (gilt bei deutlich überdurchschnittlicher Leerfahrt, z. B. wenn die Leerkilometer mehr als 15 km über den Besetztkilometern liegen)

Sie sind unsicher, welche Kosten auf Sie zukommen?
Wir beraten Sie gerne persönlich – rufen Sie uns an!